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Häufige Fragen

Wie erhalte ich eine ärztliche Verordnung/Rezept und was muss ich beachten?

Um eine Therapie zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (ein Rezept) von Ihrem Arzt. Verordnungen dürfen u.a. von folgenden Ärzten ausgestellt werden: Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzten, Allgemeinmedizinern, Hausärzten und Neurologen. 

Das Rezept bringen Sie zur ersten Therapiestunde mit. Bei Kindern und Jugendlichen muss zu Behandlungsbeginn ein aktueller Hörtest (nicht älter als 3 Monate) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem ersten Termin und der Rezeptausstellung maximal 28 Tage liegen dürfen. Danach ist das Rezept ungültig und muss vom Arzt erneut ausgestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen erst bei uns einen Termin auszumachen und kurz zuvor Ihre ärztliche Verordnung zu holen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Verordnung.

 

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten einer sprachtherapeutischen/logopädischen Behandlung trägt ihre Krankenkasse.

Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen einen Anteil von 10% bezahlen sowie eine Rezeptgebühr von 10€. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfallen diese Beiträge.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Bei privat Versicherten variiert die Kostenübernahme je nach gewähltem Kassen- Tarif und der jeweiligen Krankenkasse. Wir erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn gerne einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kostenübernahme abklären können.

 

Wie erhalte ich einen Termin?

Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich telefonisch unter 089/487426 oder per E-Mail praxis@pst-sprachtherapie.de bei uns. 

Die vereinbarten Therapiezeiten sind für Sie reserviert. Es ist in Ihrem Interesse, sich an die Zeiten zu halten. Kommen Sie zu spät, muss diese Zeit leider von Ihrer Therapiezeit abgezogen werden.

 

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte 24 Stunden im Voraus ab.

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin gar nicht oder kurzfristiger als 24 Stunden absagen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.

 

Wie lange dauert die Therapie?

Ein Rezept umfasst meistens 10 Therapiestunden.

Je nach Verordnung kann eine Therapiestunde 30, 45 oder 60 Minuten dauern.

Die Therapie findet in der Regel 1 bis 2 Mal pro Woche statt.

Ist das Rezept abgeschlossen, entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere Verordnung notwendig ist.

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